Informationsblatt „Erhebung von Daten“ gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz persönlicher Daten ist uns ein großes Anliegen, weshalb wir Sie im Folgenden darüber informieren wollen, warum und an wen wir Daten der uns anvertrauten Schüler weitergeben.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gustav-Walle-Grundschule, Schulleitung: Meike Gressel
Postanschrift: Schwabenstraße 12, 97078 Würzburg
E-Mail: verwaltung@gustav-walle-grundschule.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Behördliche Datenschutzbeauftragte der Grund-, Mittel- und Förderschulen am
Staatl. Schulamt in der Stadt Würzburg, Marc Weeren
Postanschrift: Rotkreuzstraße 2a, 97080 Würzburg
E-Mail: Datenschuz-Schulen@lra-wue.bayern.de
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben, um die der Schule durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen
a) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c in Verbindung mit Art. 85 und Art. 113b Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verarbeitet.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an
• Landesamt für Statistik, anonym, ohne Namensangaben
• Bei Schulwechsel an die aufnehmende Schule Fachbereich Schule der Stadt Würzburg zur Abrechnung der Gastschulbeiträge/Kostenersätze, für die Weitergabe an die betreffenden Kommunen (namentlich)
• Sachaufwandsträger für die Genehmigung/Ausstellung von Fahrkarten
• gfi Würzburg als Träger für die Ganztagsklassen und den kooperativen Ganztag.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der erhebenden Stelle so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Art. 85 a Abs. 4 BayEUG für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Die Gustav-Walle-Grundschule Würzburg benötigt Ihre Daten, um die Schulanmeldung und die Organisation des Schulalltags durchzuführen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes in den Schulen (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Schülerinnen und Schüler
Verantwortlicher für die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist die besuchte Schule.
Die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden von der Schule zum Zweck der Umsetzung des Masernschutzgesetzes verarbeitet. Die Schule hat den Nachweis zu prüfen, ob die Schülerin oder der Schüler über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügt, eine Immunität gegen Masern aufweist oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann.
Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz wird im erforderlichen Umfang (Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 9 und Abs. 10 Infektionsschutzgesetz – IfSG und Begründung hierfür) in einem Musterbogen dokumentiert. Dieser wird, soweit ein Schulverhältnis begründet wird oder bereits besteht, Bestandteil der Schülerakte. Die für den Nachweis bei der Schule vorgelegten Dokumente sind nur zur Prüfung der Voraussetzungen notwendig und werden nach Abschluss dieser nicht gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 2 Nummer 16, § 20 Abs. 8 bis 10, 13 Infektionsschutzgesetz. Die Daten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an folgende Stellen weitergegeben (Empfänger von personenbezogen Daten:)
• ggf. zuständiges Gesundheitsamt bei nicht oder nicht zureichend erbrachten Nachweis (s.o.; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
• ggf. zuständige Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
• aufnehmende Schule bei Schulwechseln (§ 39 BaySchO)
An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation des Nachweises in der Schülerakte. Daher gilt die Speicherfrist des § 40 S. 1 Nr. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Weitere Hinweise zum Datenschutz der Schule, insbesondere die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Schule sowie Hinweise zu Ihren Rechten, finden Sie auf der Vorderseite und der Schulhomepage.
Stand 01.03.2023